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Gartensaison eröffnen

Sobald die Sonne wieder scheint, zieht es die meisten nach draußen in den Garten oder auf den Balkon. Neue Beete werden angelegt, Blumentöpfe und Kübel begrünt, Terrassen gebaut oder ausgebessert und der ein oder andere Sichtschutzzaun aufgestellt. Doch nicht immer sind sich alle Nachbarn einig, was erlaubt ist und was nicht. Jedes Jahr aufs Neue stellen sich Fragen wie: Auf wessen Grundstück steht der Zaun? Wie weit darf die neue Pergola an das Nachbarhaus heranreichen? Wer stutzt die Hecke?

Der Frühling ist ein guter Zeitpunkt, um im Garten neue Ideen umzusetzen und Bauprojekte in Angriff zu nehmen. Dabei schadet es nicht, die direkt betroffenen Anwohner im Vorfeld über eventuelle Unannehmlichkeiten wie Schmutz oder Lärm zu informieren. Wenn alle wissen, wann es laut wird (und wann es wieder vorbei ist), gibt es meist wesentlich weniger Schwierigkeiten.

Unabhängig von den Nachbarn müssen die baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Auch wer zur Miete wohnt, darf Garten oder Balkon nicht unbedingt völlig nach eigenen Vorstellungen (um-)gestalten. Vor allem das Pflanzen und Abholzen von Bäumen und Sträuchern und das Anlegen von Beeten, Wildwiese oder Fußballrasen bedarf der Rücksprache mit den Eigentümern.

Achtung: Zum Schutz brütender Vögel ist ab März und bis Ende September nur ein sogenannter schonender Form- und Pflegeschnitt erlaubt – nicht der komplette Rückschnitt.

Gleichgültig, ob trennende Zäune oder einladende Terrasse: Der Abschluss der Arbeiten bietet eine willkommene Gelegenheit, um die Nachbarn zu einem kleinen Umtrunk einzuladen und die Gartensaison endlich wieder für eröffnet zu erklären.