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Ideen für Balkon und Dachgarten

Wir zeigen, welche vielfältigen Möglichkeiten Holz bei der Gestaltung des Balkons bietet: Pflanzenkübel, Hochbeet, Rankgitter, Wurmkiste, Sitzgelegenheiten, neuer Boden… Vieles ist möglich, um aus wenigen Quadratmetern Balkon einen gemütlichen Rückzugsort zu gestalten. Worauf vor allem Mieterinnen und Mieter achten sollten, beschreiben wir hier.

Alles erlaubt oder verboten?

Bei gemieteten Objekten gilt: Alle größeren Änderungen erfordern das schriftliche Einverständnis der Vermieter. Das gilt zum Beispiel für Bodenbeläge (zum Beispiel Klickfliesen oder Dielen), neue Balkongeländer, den Einbau von Katzenklappen und ähnlich grundsätzliche Entscheidungen. In Mietwohnungen müssen komplette Neuverkleidungen von Balkonen vorher durch die Vermieter genehmigt werden, bevor Hand angelegt werden darf. Auch wenn es um eine Markise oder Satellitenschüssel geht, muss sich vorher mit dem Vermieter bzw. der Hausgemeinschaft abgesprochen werden.

Das Aufstellen von Stühlen, Bänken, Tischen oder Sonnenschirmen ist hingegen in jedem Fall ohne Einverständniserklärung erlaubt. Je nachdem, wie viel Platz der Balkon bietet, kommen unterschiedliche Sitzgelegenheiten in Frage. Holztisch und Stühle sind wohl die Basics. Ist der Balkon groß genug, können auch Liegen, Rattan-Sessel, eine Hängematte oder gar eine Sommerschaukel komfortable Sitz- beziehungsweise Liegemöglichkeiten sein. Steht hingegen wenig Platz zur Verfügung, sind große Holzkisten, die gleichzeitig als Stauraum und als Sitzplatz dienen, die perfekte Lösung.

Solange Blumentöpfe und Pflanzenkübel sicher befestigt sind, dürfen sie bei Mietwohnungen auch an der Balkonaußenseite befestigt werden. Nur wenn eine einheitliche Gestaltung des Hauses im Kauf- bzw. Mietvertrag festgelegt wurde, sind der Begrünung einige Grenzen gesetzt. Darauf zu achten, dass überhängende Pflanzen die darunter wohnenden Nachbarn nicht stören, ist jedoch die Aufgabe von allen, die ihren Balkon bepflanzen.

Grillen auf dem Balkon

Kaum klettern die Temperaturen auf sommerliche Grade, wird vielerorts gegrillt. Im Falle eines Elekrogrills ist Grillen auf dem Balkon meist kein Problem. Bei Verwendung eines Holzkohlegrills ist jedoch Rücksicht geboten – der entstehende Rauch und Grillgeruch könnte die Nachbarn stören. In Mietshäusern kann per Hausordnung oder Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon verboten werden. Hierüber sollte sich vorab unbedingt informiert werden. Darüber hinaus sind die Regelungen zur Nutzung des Holzkohlegrills je nach Bundesland unterschiedlich, also lieber zu früh als zu spät informieren, um unnötigen Ärger zu vermeiden.

So wird der Balkon zum kleinen „Urban Jungle“

Pflanzenkübel aus Holz sind optisch ansprechend und heizen sich nicht so schnell auf wie Kunststoffkübel. Mehr Infos zum Thema bietet der Artikel Holzkübel für Pflanzen.
Mittels eines Rankgitters oder einer Pflanzenleiter aus Holz wird der Balkon zu einem grüneren Ort. Je nach Ausrichtung des Balkons eignen sich unterschiedliche Pflanzen für die Begrünung. Wer die Pflanzen passend zum Standort auswählt, kann sich länger an der grünen Pracht erfreuen.
Der Balkon mag noch so klein sein: Es lohnt sich, eine kleine Wasserstelle für Vögel und Insekten aufzustellen. Wer Platz für eine Regentonne hat, profitiert von kalkfreiem Gießwasser. Das Gewicht einer vollen Regentonne ist allerdings erheblich und nicht jeder Balkon hält das aus.

Ein Insektenhotel und auf ruhigen Balkonen ein Vogelhaus bieten der Natur etwas Raum. Wer regelmäßige Eichhörnchenbesuche mag, kann für stetigen Nussvorat sorgen – darf sich aber nicht über umgewühlte Blumenkästen wundern.

Insgesamt bietet der Holzfachhandel viele Ideen für einen schönen Balkon bzw. die Dachterrasse. Sowohl fertige Objekte als auch das Rohmaterial für individuelle Projekte findest du hier vor Ort.