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Formaldehyd: Wie war das noch mal?

Eine der bekanntesten flüchtigen organischen Verbindungen ist Formaldehyd. Das liegt daran, dass dieser Stoff wegen seiner teilweise krebserzeugenden Wirkung am häufigsten in den Medien diskutiert wurde – insbesondere in den 1980-er und 1990-er Jahren. Wie aber ist es um die Gefahr der Formaldehyd-Konzentration in der Luft von Räumen bestellt?

Der vom Bundesgesundheitsamt im Jahr 1977 empfohlene Richtwert der Formaldehyd-Konzentration in der Innenraumluft von 0,1 ppm (entspricht 0,124 mg/m³) wurde 2006 vom Bundesinstitut für Risikobewertung bestätigt.

Die Formaldehyd-Abgabe von Holzwerkstoffen ist in Deutschland bereits seit 1986 gesetzlich geregelt. Hinsichtlich Holzwerkstoffen und Möbeln gelten in Deutschland die Chemikalien-Verbotsverordnung und europäische Normen wie EN 13986 zu den Eigenschaften von Holzwerkstoffen. Abgesehen davon hat es in den vergangenen Jahren sehr positive Entwicklungen gegeben, die die Gefahr von Formaldehyd hinsichtlich der Belastung der Innenraumluft reduzieren. So produzieren viele Hersteller mittlerweile formaldehydfrei verleimte Produkte und Produkte mit derart niedrigen Emissionswerten, dass diese um ein Vielfaches unter den gesetzlichen Vorgaben liegen. Bei Spanplatten, aber auch bei anderen Holzwerkstoffen, konnten die Emissionswerte von Formaldehyd durch ständige Produktverbesserung weiter stark gesenkt werden.

Dass sich die Innenraumluft hinsichtlich der Formaldehyd-Konzentrationen in den letzten Jahren immer weiter verbessert hat, konnte 2008 auch das Bundesumweltamt im Rahmen seiner Umweltumfrage bei der Untersuchung bundesdeutscher Wohnungen bestätigen. So lag die Formaldehyd-Konzentration, beispielsweise in von Kindern genutzten Innenräumen, erheblich unter den vom Umweltbundesamt als auch der WHO empfohlenen Grenzwerten.