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Klimaklassen

Die Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 426 definiert drei Klimaklassen (I – III), die angeben, wie gut eine Tür unterschiedlichen klimatischen Verhältnissen an den beiden Türseiten standhält. Bei ungeheizten Treppenhäusern z. B. sind für die Wohnungseingangstüren Klimaklasse III erforderlich.