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EU-Holzhandelsverordnung (EUTR)

Die EU-Holzhandelsverordnung (EU Timber Regulation, kurz EUTR) verbietet seit 2013 das Inverkehrbringen von illegal eingeschlagenem Holz in der EU. Zu diesem Zweck muss vor dem Import von Holz oder Holzprodukten in die EU ein Sorgfaltspflichtsystem angewendet werden. Im Zuge des Sorgfaltspflichtsystems müssen Informationen über das Holz und seine Herkunft gesammelt und das Risiko des illegalen Holzeinschlags bewertet werden. Falls Risiken identifiziert werden, müssen Risikominderungsmaßnahmen angewandt werden. Nur dann, wenn am Ende ein vernachlässigbares Risiko des illegalen Holzeinschlags festgestellt wird, darf die Ware in der EU in Verkehr gebracht werden. Die EUTR wird ab dem 30.12.2024 durch die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ersetzt.