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Diese Funktionen kann eine Tür erfüllen

Funktionstüren zeichnen sich durch einen speziellen Aufbau aus, der optimal auf die Anforderungen an die Tür angepasst ist – beispielsweise zum Schallschutz, zur Wärmedämmung oder auch zum Einsatz im Badezimmer. In ihrer Optik unterscheiden sie sich dabei nicht von regulären Türen. Das garantiert ein einheitliches Design im Wohn- und Objektbau.

Wärmedämmung

Energieeffizienz hat beim Neubau und bei der Modernisierung eine hohe Priorität. Türen mit wärmedämmenden Eigenschaften sorgen dafür, dass die Kälte – etwa aus dem Flur – draußen bleibt und helfen so, Heizwärme effizient zu nutzen.

Spezielle Wärmeschutztüren sind mit umlaufenden Dichtungen ausgestattet. Eine Dichtung, die sich zusätzlich beim Schließen auf den Boden absenkt, ergänzt die Wärmeschutzfunktion der Tür. Die speziellen Türen helfen so, die Wärme im Wohnraum zu halten. Hinweise zum Wärmeschutz einer Tür gibt der Wärmedämmwert (U-Wert).

Wie gut eine Tür unterschiedliche klimatische Verhältnisse aushält, wird durch die sogenannten Klimaklassen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 426 definiert. Dabei geht es insbesondere auch um unterschiedliche Klimabedingungen auf den beiden Seiten der Tür – dies ist gerade bei Wohnungseingangstüren und vor allem Haustüren besonders wichtig.

Einbruchschutz

Türen mit Einbruchschutz halten aufgrund ihres besonderen Aufbaus mechanischen Einwirkungen besonders gut stand. Die sogenannte Türfüllung besteht meist aus stabilem Sperrholz, zum Beispiel aus verdichtetem Buchenfurniersperrholz. Es schützt gut gegen Einbruch, aber auch gegen Durchschuss, Detonation und Sprengsplitter. Zudem sind die einbruchsicheren Türen mit speziellen Schließsystemen ausgestattet.

Eine europäisch harmonisierte Norm definiert sechs Widerstandsklassen RC1 – RC6 (RC = Resistance Class), die auf europaweiten Erfahrungen mit Einbruchversuchen, Werkzeugen und Täterprofilen beruhen.

Feuchtraum / Nassraum

Feuchtigkeit, vor allem in Bädern und anderen Feuchträumen, stellt an Türen besondere Anforderungen. Mit den richtigen Materialien und der richtigen Konstruktion halten Funktionstüren für Feucht- und Nassräume aber jeder Belastung durch Luftfeuchtigkeit, Spritzwasser und Temperaturunterschiede stand. So müssen zum Beispiel Metallzargen und Beschläge aus nicht-korrodierendem Material bestehen und Fugen zwischen Tür und Wand sowie zum Boden durch Silikonfugen dauerelastisch abgedichtet werden.

Spezielle Feuchtraum- und Nassraumtüren kommen zum Einsatz, wenn Räumen die Möglichkeit für eine ausreichende Belüftung fehlt. Feuchtraumtüren werden beispielsweise in Sanitärzellen oder Hotelzimmern für Bäder verwendet. Feuchtraumtüren aus Holz müssen mit wasserabweisenden Lacken oder Laminaten beschichtet sein. Türen für ausgewiesene Nassräume (man unterscheidet Feucht- und Nassraum!) sind in der Regel nicht aus Holz, sondern aus Kunststoffen wie HPL-Platten, Polyurethane oder Polystyrole. Die Einstufung erfolgt hinsichtlich ihrer klimatischen und mechanischen Eignung gemäß RAL RG 426.

Schallschutz

Durch ihre Konstruktion erreichen schallschutzoptimierte Türen sehr gute Schalldämmwerte. Damit sind sie erste Wahl für Räume, bei denen Vertraulichkeit gewahrt bleiben soll oder eine besonders ruhige Arbeitsatmosphäre geschaffen werden soll – etwa für Arztpraxen oder Konferenzräume. Weitere Einsatzgebiete sind Wohnungsabschlüsse in Mehrfamilienhäusern, Büros und Chefzimmer oder Unterrichtsräume.

Es gibt genormte Schallschutzklassen nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau). Diese sollen in definierten Einsatzbereichen 27 bis 37 Dezibel (dB), entsprechend der Schallschutzklassen 1-3, abschirmen können.

Brandschutz / Rauchschutz

Rauch- und Brandschutztüren verhindern die Ausbreitung von Rauch und Feuer. Insbesondere Rettungs- und Fluchtwege müssen passierbar bleiben, um die Evakuierung eines Gebäudes im Brandfall sicherstellen zu können. Für die Einteilung eines Gebäudes in Brandabschnitte oder für die Abtrennung von Treppenhäusern, Fluren und Ausgängen als gesicherte Rettungswege müssen Brandschutztüren eingesetzt werden.

Die Auflagen für Konstruktion, Montage und Wartung sind hoch. Türen werden, wie alle Bauteile, entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer in verschiedene Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Für Türen gelten zum Beispiel die Feuerwiderstandsklasse T30 (feuerhemmend) und T90 (feuerbeständig).

Je nach Feuerwiderstandsklasse (T30, T60 T90 / früher bekannt als F30, F60, F90) sind Brandschutztüren in der Lage, für die Dauer von 30, 60 bzw. 90 Minuten eine raumabschließende Wirkung zu gewährleisten und den Durchtritt von Feuer zu verhindern. Verantwortlich hierfür sind in der Regel Dämmschichtbildner (zum Beispiel Palusol), die unter sogenannten Einleimern eingebaut werden, im Brandfalle aufschäumen und durch das Expandieren die Fälze und Fugen gegen Flammen- und Rauchdurchgang abdichten.

Heute lassen sich Brandschutztüren auch aus Holz bzw. Holzwerkstoffen herstellen und sind, abgesehen von den obligatorischen Türschließern, von normalen Innentüren kaum zu unterscheiden.