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Gefahrstoff

Gemäß Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung können Gefahrstoffe Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen bezüglich physikalisch-chemischer Eigenschaften (z. B. entzündlich) und der bezüglich gesundheitlicher Eigenschaften (giftig, krebserregend). Ein Stoff, der nicht als Gefahrstoff eingestuft wurde, ist damit nicht automatisch als unbedenklich anzusehen.